Verordnung zum Waldbrandschutz im politischen Bezirk Zell am See

Aufgrund der anhaltenden Oberbodentrockenheit besteht im gesamten Bezirk Zell am See eine hohe Waldbrandgefahr. Da in den kommenden Tagen keine Entspannung der Situation zu erwarten ist, hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See entsprechende Schutzmaßnahmen verordnet.

Feuer- und Rauchverbot im Wald

Gemäß der Verordnung sind jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Das Verbot gilt für sämtliche Waldflächen im politischen Bezirk Zell am See.

Zum Gefährdungsbereich zählen auch angrenzende Flächen, von denen aus ein Bodenfeuer oder Funkenflug auf den benachbarten Wald übergreifen könnte.

Hohe Strafen bei Verstößen

Übertretungen dieser Verordnung können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet werden.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, das Verbot unbedingt zu beachten und damit aktiv zum Schutz unserer Wälder beizutragen.

Verordnung Waldbrandschutz:


Veranstaltungen

Kirche in Taxenbach vor alpiner Berglandschaft mit Gemeindewappen und Titel Gemeindekalender 2026
Broschüre zur Gemeindechronik Taxenbach, erhältlich im Gemeindeamt für 50 Euro.