Verpflichtende Quarantäne für Zweitwohnsitz-Besitzer
Information des Bezirkshauptmannes
Personen, die ihren Zweitwohnsitz im Pinzgau aufsuchen wollen, müssen sich nach der Einreise in die Zweitwohnsitzgemeinde auf Grund des COVID 19 Gesetztes in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Die Quarantäne ist verpflichtend! Das Haus, die Wohnung/Appartement darf auch nicht für Einkäufe verlassen werden.
Diese Quarantänebestimmungen gelten nicht für österreichische Zweitwohnsitzinhaber!