Kundmachung der Entwurfsauflage
der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes für den Bereich „Hauptort Wimm“ - Wimm 27
Verständigung gemäß § 65 Abs. 3 ROG 2009 i.d.g.F.
Die Marktgemeinde Taxenbach beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan im Bereich „Hauptort Wimm“ abzuändern.
Das Areal befindet sich zwischen B311 Pinzgauer Straße und Salzach im Siedlungsbereich „Wimm“ und ist zum Großteil bereits als Bauland/Erweitertes Wohngebiet gewidmet.
Vorgesehen ist eine geringfügige Arrondierung des Baulandes Richtung Südosten.
Die südliche und östliche Baulandgrenze wird durch die Geländeverhältnisse – unter Berücksichtigung der Errichtung von Stützbauwerken für Geländeanhebungen – bestimmt. Demzufolge wird auch eine Anpassung des bestehenden Baulandes durchgeführt (Rückwidmung).
Es ist geplant, zusammen mit dem bestehenden Bauland drei Parzellen für eine Einfamilienhaus-Bebauung vor allem für Einheimische bereitzustellen.
Die Zufahrt erfolgt ausgehend von der B311 über eine Gemeindestraße und in der Folge über eine noch zu errichtende Privatstraße. Für diese Privatstraße, die am Ende mit einem Umkehrplatz ausgestattet wird, existiert bereits ein Straßenprojekt.
Begründet werden die Planungsmaßnahmen mit den Vorgaben des Räumlichen Entwicklungskonzeptes und deren Umsetzung sowie mit dem Wohnraumbedarf in der Planungsgemeinde.
Die Fläche wird mit einer Befristung belegt. Als Nachfolgewidmung wird aufgrund der angrenzenden Geländeverhältnisse „Grünland/Sonstige Flächen“ festgelegt.
Weiters wird die Neuwidmungsfläche mit einer Planfreistellung gekennzeichnet.
Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt vom 24 03 2020 bis einschl. 21 04 2020 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf und ist auf der Homepage der Gemeinde (www. Taxenbach.gv.at) einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist können Einwendungen abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen für den Bürgermeister