E-Scooter: Sicher unterwegs – „Salzburg rollt sicher“
Die Marktgemeinde Taxenbach informiert über die gemeinsame Informationsoffensive „Salzburg rollt sicher“ des Landes Salzburg und der Salzburger Polizei. Ziel der Initiative ist es, auf die geltenden Regelungen für E-Scooter aufmerksam zu machen und damit zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.
Seit 1. Mai 2026 gelten für E-Scooter strengere Regelungen. Grundsätzlich gelten für Elektro-Scooter die Vorschriften für Radfahrende. Wo eigene Bestimmungen für E-Scooter vorgesehen sind, haben diese Vorrang.
Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick
- Es gilt eine 0,5-Promille-Grenze.
- Blinker sowie ein akustisches Signal wie Klingel oder Hupe sind verpflichtend.
- Für Personen unter 16 Jahren besteht Helmpflicht. Auch darüber hinaus wird das Tragen eines Helms empfohlen.
- Eine funktionsfähige Bremse ist zwingend erforderlich.
- Die Mitnahme weiterer Personen auf einem E-Scooter ist nicht erlaubt.
- Gehsteige und Gehwege dürfen in Längsrichtung nicht mit E-Scootern befahren werden. Vorhandene Radwege und Radfahrstreifen sind zu benutzen.
- Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind ein weißes Frontlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich.
Mit der Informationsoffensive möchten das Land Salzburg und die Salzburger Polizei das Bewusstsein für die geltenden Vorschriften stärken und Unfällen im Straßenverkehr vorbeugen.
Weitere Informationen zu den geltenden E-Scooter-Regelungen stellt das Land Salzburg unter „Salzburg rollt sicher“ zur Verfügung.