Verpflichtende Quarantäne für Zweitwohnsitz-Besitzer

Information des Bezirkshauptmannes

Personen, die ihren Zweitwohnsitz im Pinzgau aufsuchen wollen, müssen sich nach der Einreise in die Zweitwohnsitzgemeinde auf Grund des COVID 19 Gesetztes in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.

Die Quarantäne ist verpflichtend! Das Haus, die Wohnung/Appartement darf auch nicht für Einkäufe verlassen werden.

Diese Quarantänebestimmungen gelten nicht für österreichische Zweitwohnsitzinhaber!

Veranstaltungen

Kirche in Taxenbach mit Berglandschaft im Hintergrund, Titel: Gemeindekalender 2025.
Broschüre zur Gemeindechronik Taxenbach, erhältlich im Gemeindeamt für 50 Euro.