Verpflichtende Quarantäne für Zweitwohnsitz-Besitzer

Information des Bezirkshauptmannes

Personen, die ihren Zweitwohnsitz im Pinzgau aufsuchen wollen, müssen sich nach der Einreise in die Zweitwohnsitzgemeinde auf Grund des COVID 19 Gesetztes in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.

Die Quarantäne ist verpflichtend! Das Haus, die Wohnung/Appartement darf auch nicht für Einkäufe verlassen werden.

Diese Quarantänebestimmungen gelten nicht für österreichische Zweitwohnsitzinhaber!

Veranstaltungen

Kirche in Taxenbach vor alpiner Berglandschaft mit Gemeindewappen und Titel Gemeindekalender 2026
Broschüre zur Gemeindechronik Taxenbach, erhältlich im Gemeindeamt für 50 Euro.